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Keine Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen aus privater Vorsorge
On 17. Oktober 2017 | 0 Comments

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und solche aus einer freiwilligen privaten Rentenversicherung, die jeweils unter Beteiligung des Versorgungswerks der Presse zustande gekommen sind, gesetzlich pflichtversicherte Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Quelle: Pressemitteilung des BSG Nr. 52/2017 vom 10.10.2017