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LEISTUNGSUMFANG

Vermögensbildung, Gesundheits- oder Altersvorsorge  – wir bieten alle Leistungen aus einer Hand. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig vorzusorgen und alle privaten und beruflichen Risiken genau abzuwägen. Ob Sie im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich tätig sind, Single sind oder eine Familie mit Kindern absichern müssen, je früher Sie über Ihre Zukunft nachdenken, desto besser: Denn wer rechtzeitig vorsorgt, kann sich schon mit kleinen Beiträgen ein Vermögen aufbauen.


Unsere Leistungen umfassen:

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Den Weg zu einer modernen betrieblichen Altersvorsorge bietet die Branchenlösung Medien. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist diese attraktiv, flexibel, modern und sicher gestaltet. Dabei stehen immer innovative Lösungen in der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen rund um die Belegschaft im Blick, um genau den sich stetig verändernden Marktbedingungen gerecht zu werden. Nutzen Sie die Branchenlösung Medien für Ihre gesamte Belegschaft, denn bereits ab 25% pressefähiger Mitarbeiter können alle über die Branchenlösung Medien von der Presseversorgung profitieren!

Damit sich die betriebliche Altersvorsorge gerade im Niedrigzinsumfeld lohnt, bietet die Presseversorgung stetig moderne Produkte mit mehr Ertragschancen bei gleichzeitig hoher Planungssicherheit.

 

Was macht die Branchenlösung Medien für Sie als Arbeitgeber so interessant?

Früher war die betriebliche Altersvorsorge meist nur Beschäftigten großer Unternehmen vergönnt. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, die staatlich gefördert wird. Wer sich für die Branchenlösung Medien entscheidet, bietet eine attraktive, flexible, moderne und sichere Betriebsrente:

  • Weniger Lohnnebenkosten durch Einsparung der Sozialabgaben
  • Günstige Kostenstruktur
  • Eigenes Sicherungsvermögen mit überdurchschnittlicher Verzinsung
  • Gesellschafter verzichten auf Dividende
  • Alle Überschüsse kommen den Versicherten zugute
  • Individuelle Anpassung des Modells an die Unternehmenssituation
  • Großkundenkonditionen auch für kleine Unternehmen
  • Steigerung der Attraktivität am Arbeitsmarkt und Motivation der Mitarbeiter
  • Unbürokratische Anmeldung und geringer Verwaltungsaufwand
  • Unterschiedliche Vorsorgekonzepte hinsichtlich Sicherheit und Chance
  • Sicherungsmechanismen (gesetzlicher Sicherungsfonds und Protektor). Das eigene Sicherungsvermögen der Presse-Versorgung unterliegt der BaFin-Aufsicht.

Als besonders attraktiver Arbeitgeber können sie sich zudem an der Betriebsrente für Ihre Mitarbeiter beteiligen, zum Beispiel, indem sie die eingesparten Lohnnebenkosten an ihre Mitarbeiter weitergeben, dann lohnt sich eine solche Betriebsrente umso mehr. Die Beitragszahlung für eine Betriebsrente kann als Betriebsausgabe verbucht werden.

 

Was haben Sie als Arbeitnehmer von der Branchenlösung Medien?

Sowohl der Staat als auch der Arbeitgeber helfen ihnen dabei, ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Sie können sich einen soliden Ruhestand ermöglichen, gegebenenfalls einen vorgezogenen Ruhestand umsetzen und im Erwerbsleben den Berufsunfähigkeitsschutz über die staatliche Beteiligung mitfinanzieren. Besonders bei vorgezogenem Ruhestand ist die Lücke groß.

Wer sich für eine Betriebsrente über die Branchenlösung Medien entscheidet, profitiert nicht nur von den günstigen Bedingungen der Presse-Versorgung, sondern auch von folgenden Punkten:

  • Staatlicher Förderung in der Beitragsphase, da steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlung in die Betriebsrente (im Jahr 2017 bis zu: 3.048 Euro möglich)*
  • Eigenes Sicherungsvermögen mit überdurchschnittlicher Verzinsung im Vergleich zum Marktumfeld
  • Einfaches Aufnahmeverfahren
  • Gesellschafter verzichten auf Dividende, alle Überschüsse kommen den Versicherten zugute
  • Fortführung des Vertrags bei Arbeitgeberwechsel, Eltern-/Teilzeit und bei Selbstständigkeit möglich
  • Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung möglich
  • Kombinierbar mit Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenvorsorge
  • Freie Wahl zwischen lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalauszahlung
  • Einmal Presse, immer Presse: auch bei Berufswechsel Verträge zu Sonderkonditionen
  • Kinder, Ehegatten und Lebensgefährten können eigene Verträge abschließen
  • Vorsorge ist Hartz-IV-sicher
  • Kein Verlustrisiko bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Sicherungsmechanismen (gesetzlicher Sicherungsfonds und Protektor). Das eigene Sicherungsvermögen der Presse-Versorgung unterliegt der BaFin-Aufsicht.

 

* erst bei Renteneintritt, in der Regel besteht dann ein geringerer individueller Steuersatz, wird die Rentenleistung steuer- und sozialabgabenpflichtig – Krankenversicherungsbeitrag und Solidaritätszuschlag). Es können Beiträge in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente eingezahlt werden (im Jahr 2017: 3.048 Euro). Zusätzliche Beiträge von bis zu 1.800 Euro pro Jahr sind ebenfalls steuerfrei möglich, sofern die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG nicht vor dem Jahr 2005 in Anspruch genommen wurde. Der Beitrag ist sozialabgabenpflichtig.

 

Wie funktioniert eine Betriebsrente über die Branchenlösung Medien?

Das Prinzip
Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt mit dem Versorgungswerk der Presse einen Vertag zur betrieblichen Altersvorsorge ab, in dem er für seine Mitarbeiter als versicherte Person nach festgelegten Grundsätzen Vorsorgeleistungen für eine Betriebsrente über die Presse-Direktversicherung vereinbart. Die Versicherungsbeiträge können sowohl vom Arbeitnehmer als auch ganz oder anteilig vom Arbeitgeber bezahlt werden. Grundsätzlich gilt für jeden Arbeitnehmer dabei der Rechtsanspruch zur Entgeltumwandlung nach §3 Nr. 63 EStG. Eine Besonderheit der Presse-Versorgung ist dabei der zusätzliche obligatorische Schutz einer Beitragsbefreiung zur Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung. Darüber hinaus kann in die Presse-Direktversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen werden. Auch die Versicherung einer Rente an die Hinterbliebenen ist möglich.


Presse Firmendirektversicherung durch Entgeltumwandlung mit obligatorischer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (ohne Gesundheitsprüfung)

In der Phase der Beitragszahlung

Es können Beiträge in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente eingezahlt werden (im Jahr 2017: 3.048 Euro p.a.). Zusätzliche Beiträge von bis zu 1.800 Euro pro Jahr sind ebenfalls steuerfrei möglich, sofern die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG nicht vor dem Jahr 2005 in Anspruch genommen wurde. Der zusätzliche Beitrag ist sozialabgabenpflichtig.

Diese Höchstgrenze gilt für alle Versicherten – unabhängig vom Einkommen. Es können auch niedrigere Beiträge aufgewendet werden, wobei ein Mindestbeitrag von ca. 200 Euro im Jahr festgeschrieben ist. Während der Laufzeit kann die Beitragshöhe in Abstimmung mit dem Arbeitgeber verändert werden. Die Presse-Direktversicherung ist eine lebenslange Rente, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres, frühestens bei Eintritt in den Ruhestand in Anspruch genommen werden kann. Sie haben dann die freie Wahl zwischen einer lebenslangen Renten und einmaliger Kapitalauszahlung.

Fortführungsmöglichkeit:
Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls aus dem Unternehmen aus, kann die bestehende Versorgungsanwartschaft aus dem Vertrag fortgeführt werden. Hat der Arbeitnehmer die Beiträge zur Presse-Direktversicherung durch Entgeltumwandlung finanziert, ist seine Anwartschaft von Beginn an gesetzlich unverfallbar, das heißt, die erworbene Anwartschaft bleibt dem Arbeitnehmer von Anfang an erhalten. Er kann nun entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Beitragszahlung zum Beispiel als künftig Selbstständiger privat fortsetzt, den Vertrag ruhen lässt oder den Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber fortführt.


In der Phase der Leistung und Auszahlung

Nachgelagerte Versteuerung:
Bei Entgeltumwandlung greift das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung. Erst bei Renteneintritt – in der Regel besteht ein geringerer individueller Steuersatz als im Erwerbsleben – werden die Rentenleistung oder das einmalig ausgezahlte Kapital steuerpflichtig. Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird auch in der Rentenphase beitragspflichtig bleiben und der Solidaritätszuschlag wird weiterhin erhoben. Bemessen an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Leistung aus der betrieblichen Altersvorsorge zu Versorgungsbezügen addiert.

Bei Kapitalauszahlung wird der Betrag durch 120 geteilt und auf die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Nach zehn Jahren ist die Beitragspflicht abgegolten.

 

Presse Firmendirektversicherung durch Arbeitgeberfinanzierung mit obligatorischer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (ohne Gesundheitsprüfung)

In der Phase der Beitragszahlung

Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen für den Arbeitnehmer, sowie 1.800 Euro p.a. zusätzlich steuerfrei und stellen Betriebsausgaben dar. Die Beitragszahlung kann laufend und flexibel gestaltet werden. Durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Arbeitnehmer sind die Anwartschaften insolvenzgeschützt.

Arbeitgeberwechsel: Bei einem Arbeitgeberwechsel ist eine Fortsetzung der Presse-Firmendirektversicherung sowohl aus eigenen Mitteln als auch durch Beiträge des neuen Arbeitgebers oder über die Gehaltumwandlung möglich.

In der Phase der Leistung und Auszahlung

Nachgelagerte Versteuerung:
Bei arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge greift das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung. Erst bei Renteneintritt – in der Regel besteht ein geringerer individueller Steuersatz als im Erwerbsleben – werden die Rentenleistung oder das einmalig ausgezahlte Kapital für den Versicherten steuerpflichtig. Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird auch in der Rentenphase beitragspflichtig bleiben und der Solidaritätszuschlag wird weiterhin erhoben. Bemessen an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Leistung aus der betrieblichen Altersvorsorge zu Versorgungsbezügen addiert.

Bei Kapitalauszahlung wird der Betrag durch 120 geteilt und auf die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Nach zehn Jahren ist die Beitragspflicht abgegolten.

Versorgungsanwartschaft:

Hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Presse-Firmendirektversicherung ganz oder anteilig bezahlt, dann bleibt die Anwartschaft auf den vom Arbeitgeber bezahlten Beitrag gebunden an die Versorgungszusage für den Versicherten unter folgender Regelung erhalten: für die Zusage, die nach dem 01.01.2009 gegeben wurde, muss das Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden haben. Bei einer älteren Zusage, muss die Vollendung des 30. Lebensjahres gegeben sein und fünf Jahre bestanden haben.

 

Führungskräfteversorgung

Je höher das Einkommen während der Berufstätigkeit ist, desto größer ist die Differenz zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das liegt daran, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt sind. Für den Gehaltsteil oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze werden keine Beiträge gezahlt und damit auch keine Rentenansprüche erworben. Eine Investition in eine zusätzliche Altersvorsorge ist daher für Führungskräfte unerlässlich. Wer also im Alter seinen gewohnten Lebensstandard fortführen möchte, sollte so früh wie möglich zusätzlich vorsorgen.

Die zusätzliche Vorsorge für Führungskräfte sollte daher möglichst unabhängig vom Anspruch auf Entgeltumwandlung sein. Um die Rentenlücke zu schließen, sind höhere und flexible Beiträge erforderlich. Deshalb bietet die rückgedeckte Pensionszusage der Presse-Versorgung als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge eine steuerlich unbegrenzte und flexible Beitragszahlung.

Nutzen Sie die Steuervorteile im Rahmen dieses Durchführungswegs und profitieren Sie dabei von einer effektiven Absicherung mit hohen Renditechancen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Als Inhaber und Geschäftsführer eines Unternehmens spielt das Thema der persönlichen Vorsorge eine sehr wichtige Rolle. Das Einkommen sollte, insbesondere wenn aus gesundheitlichen Gründen der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, abgesichert sein. Im Alter sollten genügend finanzielle Mittel gegebenenfalls aus gesetzlichen Versorgungssystemen und privaten Mitteln zur Verfügung stehen. Im Falle des Todes sollte die Familie finanziell abgesichert sein und geklärt sein, was mit dem Unternehmen beziehungsweise den laufenden Unternehmenskrediten geschieht.

Es ist daher zu empfehlen, den Versorgungsstatus regelmäßig zu überprüfen. Für Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind, wird eine Zusatzvorsorge meist wegen zu geringer Rente notwendig und Rentenversicherungsfreie müssen die komplette Eigenvorsorge regeln.

Der Unternehmenswert ist nur sehr bedingt als Vorsorge geeignet, denn wie sich der Wert des Unternehmens, insbesondere ohne Sie als Know-how-Träger zukünftig entwickelt, und wie schnell Sie Ihr Unternehmen im Bedarfsfall zu welchem Preis verkaufen können, wissen Sie nicht.

Bauen Sie frühzeitig eine liquide, sichere Grundversorgung auf, auf die Sie im Alter zugreifen können – egal, was passiert!

Gesellschafter- und Geschäftsführer haben dabei meist das volle Spektrum, ob privat oder betrieblich, an Vorsorgemöglichkeiten zur Auswahl. Dabei ist immer zu beachten, dass keine Überversorgung entsteht, denn die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, der GRV und gleichgestellten Versorgung insgesamt darf maximal 75 % der letzten Bruttobezüge betragen. Gleiche Anforderungen gelten auch für nahestehende Personen (Ehegatten, Kinder, familienrechtlich verbundene Personen).

Möglichkeiten der privaten Vorsorge sind die Presse BasisRente, Presse RiesterRente, Presse PrivatRente und Verträge zur reinen Risikoabsicherung, die Risiko Lebensversicherung zur Hinterbliebenenversorgung und die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Die betriebliche Altersvorsorge umfasst die Presse Direktversicherung, die keine bilanzielle Auswirkung hat und die Presse Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen, die bilanzwirksam ist.


Die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Gesellschafter-/Geschäftsführerversorgung
Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH ist gleichsam Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person. Oftmals verfügen geschäftsführende Gesellschafter in der Erwerbsphase über überdurchschnittlich hohe Bezüge, erhalten jedoch in der Rentenphase aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine oder lediglich geringe Leistungen. Ihre Gehälter liegen meist über der Beitragsbemessungsgrenze.

Um die richtige Altersvorsorge aufzubauen, sind dabei besondere steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Gegebenheiten eines geschäftsführenden Gesellschafters zu beachten.

Der sozialversicherungsrechtliche Status
Der geschäftsführende Gesellschafter ist nicht zwingend sozialversicherungspflichtig. Das wichtigste Indiz zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist die Höhe der Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von der Sozialversicherung befreit, wenn er aufgrund dieser Beteiligung maßgebenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft ausüben kann.

Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen
Beim nicht beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Dagegen finden diese bei den beherrschenden geschäftsführenden Gesellschaftern keine Anwendung. Für sie gelten besondere Regeln, unter anderem:
•  kein Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
•  keine gesetzliche Regelung zur Unverfallbarkeit von Ansprüchen
•  im Rentenbezug keine Pflicht der Gesellschaft, die Betriebsrente anzupassen

Um auch den beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter entsprechend zu schützen, sind daher weitere Vereinbarungen zu treffen.

Der steuerrechtliche Status
Bei der Gestaltung der Vorsorge für den beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter ist darauf zu achten, dass der Fiskus die Vorsorgelösung steuerlich anerkennt, sonst können keine Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gebildet werden. Voraussetzungen dafür sind:
•  Es muss ein arbeitsrechtlich anerkanntes Dienstverhältnis zur Gesellschaft bestehen. Es muss eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§181 BGB) vorliegen und im Handelsregister eingetragen sein.
•  Die Erteilung oder Änderung einer Versorgungszusage bedarf eines Gesellschafterbeschlusses, ebenso die Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Versorgungsmaßnahme passend zu Ihrer persönlichen und betrieblichen Situation zu finden und diese umzusetzen. Stellen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf sichere Beine – und das zu Pressekonditionen.

Herr Markus Bollmann und sein Team beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin unter (0228) 21 91 51 oder per Email an: service@meine-presseversorgung.de.

 

1 | Presse Firmendirektversicherung als Basisversorgung für Gesellschafter sowie Geschäftsführer
Als ideale Basisversorgung bietet sich die Presse Firmendirektversicherung als Grundstock bei der Neugründung einer Firma oder für Gesellschafter sowie Geschäftsführer, die in ein etabliertes Unternehmen neu eingetreten sind. Eine spätere Ergänzung um eine rückgedeckte Pensionszusage ist empfehlenswert, sobald u.a. die steuerrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich Probezeit oder Erdienbarkeit keine Rolle mehr spielen.

 

2 | Die Pensionszusage und die Presse-Rückdeckungsversicherung für Inhaber und Gesellschafter sowie Geschäftsführer
Bei einer Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) gibt der Arbeitgeber gegenüber dem begünstigten Arbeitnehmer ein arbeitsrechtlich bindendes Versorgungsversprechen ab. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nach Eintritt des Versorgungsfalles die zugesagten Versorgungsleistungen (Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenleistungen) aus eigenen Firmenmitteln zu erbringen hat.

Zur Insolvenzsicherung der zugesagten Versorgungsleistungen und aus bilanziellen Gründen erfolgt in der Regel eine Rückdeckung der gegebenen Versorgungsversprechen, etwa über eine Rückdeckungsversicherung. Gerade bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bietet die Pensionszusage eine Möglichkeit zur Schließung der Versorgungslücke. Der Gesetzgeber hat für die Festlegung der Rückdeckung keine steuerlichen Obergrenzen gesetzt. Deshalb ist die Pensionszusage auch besonders für Inhaber und geschäftsführende Gesellschafter interessant.

Erfolgt die Finanzierung der Pensionszusage ganz oder teilweise über die Einzahlung von Gehaltsbestandteilen durch den Arbeitnehmer, so besteht Sozialversicherungsfreiheit bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, (im Jahr 2017: 3.048,00 Euro). Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen erst im Rentenalter an. Dabei ist davon auszugehen, dass der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im aktiven Berufsleben.

Finanziert der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge, kann er diese als Betriebsausgaben geltend machen. Diese sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei (mit Ausnahme der 1.800,00 Euro).

Ob im Leistungsfall eine Rente oder das Kapital gezahlt wird, richtet sich nach der Versorgungszusage.

Bei Kapitalauszahlung ist die Besteuerung mit einem reduzierten Steuersatz möglich.

Die Ansprüche aus der Pensionszusage sind meist an den Arbeitgeber gebunden.

Folgende Prüfpunkte sind u.a. bei einer Pensionszusage zu beachten:

  1. Gesellschafterbeschluss muss für die Pensionszusage und Verpfändung einer Firmenrückdeckungsversicherung zur Insolvenzsicherung erteilt werden
  2. Keine Überversorgung: die betriebliche Altersvorsorge darf zum jeweiligen Bilanzstichtag zusammen mit der gesetzlichen Rente 75 % der Aktivbezüge nicht übersteigen
  3. Ernsthaftigkeit der Altersversorgung, Indizien: Altersgrenze ab 62 Jahre (für Zusagen ab dem 01.01.2012) und Ausfinanzierung durch die Rückdeckungsfinanzierung
  4. Probezeit: bestehende GmbH: 2-3 Jahre, Neugründung: 5 Jahre (Sonderregelungen möglich)
  5. Erdienbarkeit: ab 60 Jahre ist keine Zusage mehr möglich. Für beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer gilt mindestens 10 Jahre zwischen Zusageerteilung und Altersrentenbeginn. Für nichtbeherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer alternativ 3 Jahre Zusagenbestand bei mindestens 12 Jahren Dienstzugehörigkeit zum Rentenbeginn
  6. Angemessenheit: Prüfungsmaßstab ist ein Fremdvergleich (nichtbeteiligter Geschäftsführer)

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Ihre Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei
  • Bei Arbeitgeberfinanzierung sind die Zuwendungen unbegrenzt sozialversicherungsfrei
  • Bei Entgeltumwandlung sind bis zu 4 % der BBG/DRV sozialversicherungsfrei
  • Beiträge des Arbeitgebers sind Betriebsausgaben
  • Beitragszahlung: laufend, Einmalbeiträge, variabel möglich
  • Finanzierung komplett durch den Arbeitgeber möglich
  • Individuelle Gestaltung Ihrer Pensionszusage und Ergänzung um Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz zur Absicherung des Einkommens, der Rente und im Todesfall
  • Nutzung der nachgelagerten Besteuerung und steuerbegünstigten Fünftelungs-Regelung bei Kapitalauszahlung
  • Insolvenzsicherung durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung

 

Versteuerung der Versicherungsleistungen
Sowohl bei Arbeitgeber- als auch bei Arbeitnehmerfinanzierung sind die zufließenden Leistungen in vollem Umfang zu versteuern und werden mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt. Falls die lebenslange Rente durch eine einmalige Kapitalauszahlung abgefunden werden soll, kann es durch den progressiven Steuertarif zu deutlichen Minderungen des vorhandenen Kapitalwertes kommen.

Sichere Altersvorsorge auch für wechselnde Erwerbsbiografien
Die wenigsten Journalisten und Medienschaffenden verfügen über eine kontinuierliche Erwerbsbiografie. Kaum ein Berufsstand ist so großen Wechseln zwischen freiberuflicher Arbeit und verschiedenen Festanstellungen unterworfen, wie der der Medienschaffenden. Die mit überreichlichen Sozialleistungen ausgestatteten Arbeitsverträge werden immer seltener – ein Grund mehr, sich rechtzeitig über die Altersvorsorge Gedanken zu machen! So muss man sich nicht mit dem vergleichsweise mageren Ruhegeld der Künstlersozialkasse (KSK) zufrieden geben.

Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland weisen die aktuellen Reformszenarien in eine Richtung: die relative Absenkung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und Etablierung eines gemischten Systems der Alterssicherung mit steigender Bedeutung von kapitaldeckender, privater Altersvorsorge mit staatlicher Absicherung.

Mit der Rentenreform 2001 wurden die Anstiege der GRV für die kommenden Jahre gedämpft. Mit staatlicher Förderung soll der Aufbau individueller Alterssicherung unabhängig von der GRV unterstützt werden, „Riester- und Rürup-Rente“ wurden eingeführt. Doch diese allein reichen noch nicht aus, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Zusätzlich wird eine private Vorsorge notwendig, um den Lebensstandard im Alter aufrechterhalten zu können, denn: 64 % sind dafür definitiv zu wenig.

In kaum einer anderen Branche gibt es so bunte Lebensläufe, wie in der Medienbranche. Der ständige Wechsel zwischen Festanstellung und freier Tätigkeit ist für viele Medienschaffenden völlig normal. Je nach Erfolg reicht das Geld zum Leben, manchmal auch nur zum Überleben. Aber wie sieht es dann im Alter aus? Reicht das Geld? Eine berechtigte Frage.

Arbeitsverträge mit ausreichenden Sozialleistungen werden immer seltener – ein Grund mehr, sich rechtzeitig über eine zusätzliche Altersvorsorge Gedanken zu machen! Die Presse-Versorgung bietet maßgeschneiderte Finanzprodukte für Medienschaffende und Journalisten. Dabei wird vor allem die wechselnde Erwerbsbiografie vieler Medienschaffender in die Finanzplanung mit einbezogen. Denn eines ist heute schon gewiss, das Ruhegeld der KSK wird in vielen Fällen die im Ruhestand anfallenden Lebenshaltungskosten nicht decken. Eine private Vorsorge ist nötig.

Spätestens seit der Riester-Reform ist auch bei Journalisten der Informationsbedarf zum Thema Altersvorsorge gestiegen. Neben der Riester-Rente stellt auch die Rürup-Rente (Presse BasisRente) eine Option zur staatlich subventionierten Altersvorsorge dar.

Wer 45 Jahre lang ohne Unterbrechung gearbeitet und dabei ein Durchschnittsgehalt bezogen hat, kann heute mit einem Rentenniveau von 70 % rechnen. Aber wer kommt heute noch auf 45 Beitragsjahre? Die Anforderungen für den Berufseinstieg werden immer höher. Die Folge: Die Zahl der Beitragsjahre sinkt. Dazu kommen eventuelle Pausen durch Jobwechsel, selbstständige Tätigkeit oder Arbeitslosigkeit.

Außerdem wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf 67 % zurückgefahren. Gemessen an der bisher gültigen Nettolohnformel sogar auf 64 % – zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Besonders betroffen sind jüngere Kollegen. Statt einer angemessenen Bezahlung und üppigen Sozialleitungen erhält ein Berufseinsteiger nach Studium und Volontariat nur Verträge außerhalb des üblichen Tarifvertrages. Der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge wird da immer schwieriger. Auf diese besonderen Umstände geht Herr Markus Bollmann ein und berät Journalisten und Medienschaffende umfassend in allen Vorsorge-Fragen.

Stellen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf sichere Beine – und das zu Pressekonditionen. Markus Bollmann und sein Team beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin unter (0228) 21 91 51 oder per E-mail an: service@meine-presseversorgung.de

 

Welche Möglichkeiten gibt es für die zusätzliche private Absicherung im Alter?

1 | Die Private Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung

1.1 | Mit Sonderausgabenabzug: Die Presse BasisRente (Rürup), besonders für Selbstständige und Freiberufler geeignet
In nahezu allen Medien machen verschiedene Versicherungen Werbung mit der staatlichen Förderung zur Riester-Rente. Einen Euro einzahlen, und der Staat legt einen weiteren drauf. Das hört sich eigentlich nach einem fairen Angebot an. Doch leider können Freiberufler, wenn Sie nicht in der KSK sind oder in die GRV einzahlen, von dieser Form der Altersvorsorge nicht profitieren, weil die Riester-Rente nur von Angestellten abgeschlossen werden kann. Aber auch für Freiberufler und Selbstständige gibt es mit der Rürup-Rente oder Presse BasisRente eine lohnende Alternative, um auch im Alter genügend Geld zum Leben zu haben.

Rürup-Rente: Sichere Rente mit Steuervorteilen
Besonders für Journalisten und Medienschaffende ist die Rürup-Rente eine echte Alternative zur Altersvorsorge. Denn immer weniger Medienschaffende bekommen eine dauerhafte Festanstellung und damit die entsprechenden Sozialleistungen, die für einen entspannten Altersruhestand notwendig sind. Während die Zahl der fest angestellten Journalisten schrumpft, nimmt die Zahl der freiberuflich Tätigen immer weiter zu. „Wer freiberuflich arbeitet, ob als Journalist oder in einer anderen Branche, sollte sich auf jeden Fall Gedanken machen, ob er oder sie eine Rürup-Rente abschließen möchte“, meint Markus Bollmann, offizieller Beauftragter der Presse-Versorgung. „Denn auch die Rürup-Rente ist staatlich subventioniert.“

Bis zu 40.000 Euro Steuervorteil bei der Rürup-Rente
Der größte Vorteil der Rürup-Rente, die seit 2005 abgeschlossen werden kann, liegt in den steuerlichen Vorteilen, die man durch die Einzahlung der Beiträge erhält. „Man bekommt bei der Rürup-Rente zwar keine Zuschüsse vom Staat“, erklärt Bollmann, „dafür kann jeder Vorsorgesparer die eingezahlten Beiträge als Sonderaufwendungen steuerlich geltend machen.“ In 2017 sind dies 84 %. Bis 2025 wird die Quote pro Jahr um weitere 2 % steigen, so dass für Singles der Höchstbetrag dann bei 20.000,00 Euro beziehungsweise für Verheiratete bei 40.000,00 Euro liegen wird.

Aber die steuerlichen Vergünstigungen sind nicht die einzigen Vorteile dieser Altersvorsorge. „Die Rürup-Rente als staatliche, gewollte Altersvorsorge ist pfändungssicher. Gerade für Medienschaffende mit wechselnder Erwerbsbiografie ist das ein wichtiger Punkt“, sagt Bollmann. Droht beispielsweise in einkommensschwachen Jahren Hartz-IV wird die Presse BasisRente nicht auf das Vermögen angerechnet.

Presse BasisRente: Flexibilität bei der Einzahlung, laufende und Einmalbeiträge möglich
„Zudem gibt es keinen Mindesteinzahlbetrag bei der Presse-Versorgung. Darum ist sie für freie Journalisten besonders geeignet, die ja oft auch mit schwankenden Einnahmen zu kämpfen haben. Wer eine Rürup-Rente abschließt, kann selbst bestimmen, wieviel er oder sie anlegen will und wie die Einzahlung aussehen soll. Möglich ist, beispielsweise einmal jährlich einen höheren Betrag oder jeden Monat einen niedrigen Beitrag zu bezahlen. Dieser Betrag kann jederzeit durch eine Sonderzahlung aufgestockt werden“, erklärt Bollmann.

Wer sich für eine Rürup-Rente entscheidet, hat die Qual der Wahl: Versicherungsunternehmen und Banken bieten dafür die verschiedensten Anlageprodukte an. Auch das Versorgungswerk der Presse hat die Presse BasisRente im Programm; und das zu Sonderkonditionen für Journalisten und Medienschaffende. Welches Produkt das richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. „Junge Journalisten sollten im Rahmen von Rürup-Verträgen eher kapitalmarktnahe Anlagen einbinden. Da diese langfristig einen größeren Wertzuwachs haben, lohnt es sich, schon frühzeitig mit dieser Form der Altersvorsorge zu beginnen. Für ältere bietet sich eher die klassische Presse BasisRente mit festen Zinsen an“, sagt der Versicherungsfachmann Markus Bollmann.

Staatliche Förderung durch Sonderausgabenabzug:
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) bietet die Möglichkeit, Beiträge zu einer Rentenversicherung als Sonderausgaben, die dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt sind (2017: 24,8 % von 94.200,00 Euro = 23.362 Euro/bei zusammen veranlagten Ehegatten = 46.723,00 Euro), steuermindernd mit 84 % in 2017 = 19.624,00 Euro geltend zu machen. (bei zusammen veranlagten Ehegatten = 39.248,00 Euro). Dies gilt auch für mit eingeschlossene Beiträge zur Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung.

Somit unterscheidet sich die Presse BasisRente im Wesentlichen dadurch von der GRV, dass ihre Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren und nicht im Umlageverfahren finanziert werden. Die Absetzbarkeit der Beiträge ist jedoch damit verknüpft, dass die BasisRente in ihrer rechtlichen Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

In der Beitragsphase:
Im Startjahr 2017 können 84 % der Beiträge, also 19.624,00 Euro steuermindernd als Aufwendungen geltend gemacht werden (bei zusammen veranlagten Ehegatten 39.248,00 €). Gegebenenfalls kürzt sich der Abzugsbetrag um den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur GRV. Mit einer Staffelung von 2 % pro Jahr können nach Ende der Übergangsphase im Jahre 2025 sogar 100 % abgesetzt werden.

In der Leistungsphase:
Die Versteuerung der zufließenden Rente wird, analog der GRV, ansteigend veranlagt. Mit der Staffelung von 2 % pro Jahr bis 2020 (80%) und 1 % pro Jahr bis 2040 (100%). In 2017 werden 74 % der Rentenzahlungen als Renteneinkünfte herangezogen und mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt.

Diese Form der Rentenvorsorge ist vor allem für Selbstständige geeignet, die keine Pflichtmitglieder in der GRV oder KSK sind und für Freiberufler, die eine Zusatzvorsorge meist wegen zu geringer Rente aus der KSK erhalten, notwendig.

Auf diese besonderen Umstände geht die Presseversorgung Bollmann ein und berät Journalisten und Medienschaffende umfassend in allen Vorsorge-Fragen.

Stellen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf sichere Beine – und das zu Pressekonditionen. Herr Markus Bollmann und sein Team beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin unter (0228) 21 91 51 oder per E-mail an: service@meine-presseversorgung.de

1.2 | Mit Zulagenförderung: Die Presse RiesterRente geeignet für Angestellte und ggf. Freiberufler
Das Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmG) sieht attraktive Zulagen und Steuervorteile für die private Altersversorgung vor. Seit Januar 2002 können alle diejenigen, die von den Leistungskürzungen der GRV betroffen sind, diese Vorteile nutzen.

Anspruch auf Förderung der neuen privaten Altersvorsorge haben alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Journalisten und Freiberufler, wenn sie Mitglied in der GRV oder KSK sind. Ehepartner von Förderungswürdigen können ebenfalls staatliche Zulagen erhalten, auch wenn sie selbst nicht pflichtversichert sind.

Aber Achtung! Die „Riester-Rente“ allein als Altersvorsorge reicht nicht zur Sicherung des Lebensstandards aus. Durch die Reduzierung der GRV dient die „Riester-Rente“ lediglich als „Lückenfüller“. Denn durch die zusätzliche staatlich geförderte, private Altersvorsorge soll ein Teil der Einkommenslücke im Alter, die durch die Reform entstandenen ist, kompensiert werden. Diese Form der Altersvorsorge ist Hartz-IV-Sicher und wird nicht in Phasen der Arbeitslosigkeit ihrem Vermögen hinzugerechnet.

Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
Wenn Sie mindestens 4 % ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulage aufbringen, erhalten Sie die volle staatliche Zulage in Höhe von 154,00 Euro. Für jedes bis 2007 geborene kindergeldberechtigte Kind gibt es eine weitere Zulage von 185,00 Euro, und für Kinder ab dem Geburtsjahr 2008 beträgt die weitere Zulage 300,00 Euro. Auch Ehepartner können mittelbar förderberechtigt durch Abschluss eines eigenen Vertrages sein und eine staatliche Zulage erhalten.

In der Ansparphase sind sämtliche Kapitalerträge für ihr Vorsorgevermögen steuerfrei. Mit Beginn der Rentenzahlung, frühestens möglich mit 62 Jahren und spätestens mit 85 Jahren, unterliegen die lebenslangen Rentenzahlungen aus ihrer Presse RiesterRente ihrem persönlichen Steuersatz. Bei Rentenbeginn können Sie sich einen Teil, maximal bis zu 30 %, des vorhandenen Kapitals auszahlen lassen. Dieser ist voll zu versteuern.

Im Falle des Todes vor Rentenbeginn wird das gebildete Kapital abzüglich staatlicher Zulagen und Steuervergünstigungen an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Auch ist es möglich, das gesamte Kapital ohne Abzug auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag ihres Ehepartners zu übertragen. Tritt der Todesfall nach Rentenbeginn ein, zahlen wir je nach vereinbarter Rentengarantiezeit, ein Vielfaches der garantierten Renten abzüglich der bereits geleisteten Renten, an ihre Hinterbliebenen aus.

Die Presse RiesterRente gibt es in verschiedenen Varianten von Klassik, besonders sicherheitsorientiert, bis kapitalmarktnahe und chancenorientierte Konzepte.

Stellen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf sichere Beine – und das zu Pressekonditionen. Herr Markus Bollmann und sein Team beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin unter (0228) 21 91 51 oder per E-mail an: service@meine-presseversorgung.de

2 | Private Rentenversicherungen:
Diese Rentenversicherungen unterliegen keinen gesetzlichen und staatlichen Bestimmungen. Demzufolge sind sie für „feste“ und „freie“ Medienschaffende gleichermaßen geeignet, das Altersruhegeld aufzustocken.

Fließen Beiträge aus versteuertem Einkommen ohne staatliche Förderung in die private Vorsorge, wird bei Rentenzahlungen nur die Ertragsanteilsbesteuerung herangezogen. Bei einmaliger Kapitalauszahlung gilt das Halbeinkünfteverfahren, wenn die Vertragslaufzeit mindesten 12 Jahre war und das Mindestalter 62 Jahre beträgt. In allen anderen Fällen wird die Abgeltungssteuer fällig.


2.1 |
Die Presse PrivatRente/Presse Zukunftsrente
Dabei handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Es gibt zwei Möglichkeiten der Beitragseinzahlung:

Zum einen zahlt man regelmäßige Beiträge bis zum Ende der Laufzeit ein. Die Rentenzahlungen setzen dann unmittelbar danach ein, können jedoch auch individuell um 5 Jahre vor- oder nach hinten verschoben werden.

Zum anderen kann man, wenn man zu einem bestimmten Zeitpunkt über einen größeren Geldbetrag verfügt, diesen in die Zukunftsrente einzahlen. Die Rentenzahlungen beginnen dann auch hier nach der vereinbarten Aufschubzeit bzw. in einem Zeitfenster von 10 Jahren.


2.2 |
Die Presse PrivatSofortRente
Kommt zum Beispiel eine Lebensversicherung zur Auszahlung, wird geerbt oder steht Kapital durch einen Immobilienverkauf zur Verfügung, kann diese Barschaft in eine sofort beginnende Rentenversicherung investiert werden. Damit sichert man sich lebenslang garantierte Rentenleistungen, die nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind. Im Falle des eigenen Todes kann das nicht verbrauchte Kapital den Hinterbliebenen zugute kommen.

Beispiel der Besteuerung in der Verrentungsphase
Ein 67-Jähriger bezieht eine Rente von 1.000,00 Euro auf die ein Ertragsanteil von 170,00 Euro anfällt. Auf diese 170,00 Euro wird dann der individuelle Steuersatz von beispielsweise 20 % angerechnet, so dass er nur 34,00 Euro Steuern zu zahlen hat. Somit verbleiben von seiner Bruttorente von 1.000,00 Euro demnach 966,00 Euro Nettorente.


2.3 | Die Presse kapitalmarktnahe/fondsgebundene Vorsorge
Durch eine Presse Rentenversicherung mit Fonds hat man durch Eigeninitiative die Möglichkeit, eine attraktive, lebenslange Zusatzrente zu erwirtschaften. Mit den gezahlten Beiträgen kann man an den Renditechancen des Kapitalmarktes teilhaben. Rendite und Risiko sind jedoch untrennbar miteinander verbunden. Überdurchschnittliche Renditen sind auch mit höheren Risiken verbunden. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus wird es immer schwieriger zu entscheiden, wieviel Chancen man einzugehen bereit ist und wieviel Sicherheit man sich leisten will. Die Vorsorgekonzepte der Presse-Versorgung berücksichtigen genau diese Punkte. Möchte man eine Presse FondsRente abschließen, sollte man sich sehr gut beraten lassen, um sein eigenes Risiko-Profil zu finden. Zusätzliche Sicherheit bietet eine eingebaute Kapitalgarantie; d.h. auch bei hohen Kursverlusten erstattet das Versorgungswerk der Presse zumindest das selbst eingezahlte Kapital.

Neben dem konventionell klassischen Vorsorgekonzept, der Pressevorsorge Klassik, gibt es deshalb noch die Presse Perspektive, Presse IndexSelect und Presse InvestFlex, für die ab Rentenbeginn das gesamte gebildete Kapital, das für die Rentenleistung oder Hinterbliebenenleistung erforderlich ist, zur Sicherheit ausschließlich im Sicherungsvermögen der Presse-Versorgung investiert ist. Somit wird die größtmögliche Sicherung für die Finanzierung Ihrer Altersvorsorge gewährleistet.

Welches der Vorsorgekonzepte am besten zu Ihnen und Ihrer Lebensplanung passt und wie diese genau gestaltet sind, finden Sie bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit Herrn Markus Bollmann heraus. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin unter (0228) 21 91 51 oder per E-mail an: service@meine-presseversorgung.de


2.4 | Die Presse kapitalbildende Lebensversicherung
Bei der Presse kapitalbildenden Lebensversicherung schließen Sie während der Beitragszahlungsphase eine entsprechende Todesfallsumme mit ein und erhalten sowohl im Todesfall vor als auch bei Erleben am Ende der Vertragslaufzeit eine Leistung aus der vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme kann bei Tod auch niedriger oder höher als die Versicherungssumme bei Erleben sein.

Ergänzende Vorsorgemöglichkeiten:

3 | Presse Hinterbliebenenvorsorge
Mit Ausnahme der Presse RiesterRente und den Anlagevarianten Perspektive und IndexSelect kann man eine Hinterbliebenenrente bei allen Presse Vertragsarten mit einschließen. Im Todesfall erhält Ihr Ehe-/Lebenspartner eine lebenslange Rente, deren Höhe Sie bestimmen, z.B. 60 % Ihrer Altersrente. Bei der Presse BasisRente kann man auch eine Waisenrente mitversichern.

Alternativ zur Rentenleistung kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung im Todesfall, außer bei der Variante IndexSelect, gewählt werden.

Bei der Vereinbarung einer Leistung bei Unfalltod zahlen wir vor Beginn der Rente eine einmalige Kapitalsumme in Höhe des Garantiekapitals steuerfrei aus.


4 | Presse Berufsunfähigkeitsvorsorge
Zu über 90 % tritt die Berufsunfähigkeit infolge einer Erkrankung und nicht durch Unfall ein. Die häufigsten Ursachen im medienschaffenden Umfeld sind psychische Erkrankungen und Tumore. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet gestaffelt, nach dem Grad der Erwerbsfähigkeit. Wer zum Beispiel 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente; dies sind 17 % des letzten Bruttogehalts. Zudem kommt noch die Verweisung auf sämtliche Berufe am Arbeitsmarkt, die stattdessen ausgeübt werden können.

Die Presse Berufsunfähigkeitsvorsorge erfolgt unabhängig der GRV-Bestimmungen nach eigenen Maßstäben. Sie gelten als berufsunfähig, wenn der ärztliche Befund bescheinigt, dass Sie für voraussichtlich mindestens 6 Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu weniger als 50 % ausüben können. Eine abstrakte Verweisung auf andere Berufe erfolgt nicht.

Die Presse Berufsunfähigkeitsvorsorge können Sie als Zusatzversicherung zu einer Presse Rentenversicherung, in Form der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und als Berufsunfähigkeitsrente, oder als eigenen Vertrag abschließen.


4.1 | Die Presse Berufsunfähigkeitsvorsorge Plus
Ein zusätzliches Leistungsmerkmal der Presse-Versorgung ist die Berufsunfähigkeit Plus. Hier erhalten Sie eine BU-Rente wegen Krankschreibung, wenn Sie mindestens 6 Wochen von einem Facharzt ununterbrochen krankgeschrieben sind. Die Rente wird längstens für 18 Monate gezahlt und endet mit Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Brauchen Sie im Bedarfsfall die BU-Rente nicht sofort, da Sie zunächst in „Eigenleistung“ gehen wollen, kann für die BU-Rente eine Karenzzeit von bis zu 24 Monaten vereinbart werden, wodurch der Beitrag reduziert werden kann.

Sollten Sie während der Versicherungsdauer noch pflegebedürftig werden, erhalten Sie zusätzlich eine Pflegerente für die entsprechende Dauer. Zusätzlich bietet die Presse-Versorgung ohne erneute Gesundheitsprüfung nach Ablauf der BU-Rente eine Option zum Abschluss einer selbstständigen lebenslangen Pflegeversicherung.


4.2 | Presse BerufsunfähigkeitsStartPolice
Besonders für Berufseinsteiger ist die Presse BerufsunfähigkeitsStartPolice geeignet. Sie bietet sofort den vollen BU-Schutz, wobei in den ersten 3 Jahren nur der halbe Versicherungsbeitrag zu zahlen ist. Ab dem vierten Versicherungsjahr steigt der Beitrag dann pro Jahr um 20 % auf den Endbeitrag an.


4.3 | Presse BerufsunfähigkeitsPolice Invest
Dies ist eine Form der BU-Absicherung über den Sie einen Teil des Beitrags, vorausgesetzt es tritt keine BU ein, zurück erhalten. Denn die erwirtschafteten Überschüsse fließen in eine Fondsanlage. Bei Tod des Versicherten über die Versicherungsdauer, wird der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Fondswert an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

 

5 | Presse RisikoLebensversicherung
Für niedrige Beiträge kann man im Falle des Todes die Angehörigen vor finanziellen Engpässen durch eine Presse RisikoLebensversicherung schützen. Besonders für junge Familien oder grundsätzlich für Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen können hier größere Risiken abdecken. Häufig auch gerne zur Risikoabsicherung einer Baufinanzierung genutzt. Bei der Presse-Versorgung erhalten Sie eine Nachversicherungs-Garantie, die Ihnen auch für später eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ermöglicht. Und für Nicht-Raucher gibt es besonders günstige Tarife. Zusätzlich können Sie eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und Kapitalzahlung bei Unfalltod mit einschließen.

 

6 | Presse PflegeRente gegen Einmalbeitrag
Tritt der Pflegefall ein, stehen Angehörige vor der Frage, wo Sie einen geeigneten Pflegeplatz finden, oder ob Sie von zu Hause aus betreuen wollen, und wie das ganze finanziert werden kann. Die Kosten für einen Pflegeplatz betragen ca. 4.000,00 Euro im Monat, und die Pflege von zu Hause kann auch viel Geld verschlingen. Die gesetzlichen Leistungen decken je nach Pflegebedürftigkeitsstufe nur einen kleinen Teil der Kosten ab, wodurch das Privatvermögen schnell aufgebraucht wird.

Die Festlegung des Grades der Pflegebedürftigkeit erfolgt entweder in Anlehnung an das Sozialgesetzbuch XI oder an der ADL-Tabelle (=Activities of daily living), wobei die jeweils bessere Einstufung für die Leistung herangezogen wird.

Mit Hilfe der Presse PflegeRente können sie Angehörige vor dem Verlust des Privatvermögens schützen. Sie erhalten je nach Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Pflege-Rente sowie eine Kapitalzahlung im Todesfall. Die Todesfallleistung entspricht zu Vertragsbeginn dem Einmalbeitrag zuzüglich der Überschussbeteiligung bzw. Fondsentwicklung in Abhängigkeit Ihrer Auswahl der Presse Produktvarianten. Die maximal versicherbare Pflege-Rente beträgt 5.000,00 Euro im Monat. Sie können bis zu einem Höchsteintrittsalter von 75 Jahren einen Vertrag abschließen. Bei finanziellen Engpässen können Sie auch Kapital aus dem Vertrag entnehmen. Die darin enthaltenen Erträge sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Die Entnahme reduziert nur die Todesfallleistung, nicht die Höhe der versicherten Pflege-Rente. Sowohl die Pflege-Rente als auch die Todesfallleistung sind einkommensteuerfrei.

Vermögensbildung

  • Aktien und Fondsanlagen
  • Goldwerte oder Devisenhandel
  • Immobilien
  • sonstige Geldanlagen

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten finanziell für das Alter vorzusorgen. Diese reichen von Sparbüchern, private Renten- und andere Kapitalversicherungen bis hin zu Immobilien, Investment- und Aktienfonds. Über alle Anlageformen lässt sich jedoch sagen: Lange Laufzeit, lange Zinszeit, der Zinseszinseffekt!

Um Vermögen aufzubauen, sollte man zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Anlagestrategien unterscheiden und diese miteinander kombinieren: Die richtige Mischung macht’s eben!


Die optimale Anlagestrategie
Hohe Rendite, jederzeit verfügbar, kein Risiko und steuerfreie Auszahlung – die optimale Geldanlage bleibt Wunschdenken. Jederzeit verfügbare Anlagen werfen erfahrungsgemäß niedrigere Renditen ab, Anlagen ohne Risiken ebenso. Anlagen mit hohen Renditen sind nicht kurzfristig verfügbar.

Bei der Wahl der richtigen Anlageform muss man also Prioritäten setzen. Je nach Lebensalter und Einkommenssituation sollten Renditeerwartungen, Sicherheit, Verfügbarkeit und mögliche Steuervorteile gegeneinander abgewogen werden. Auch hier gilt: Die Richtige Mischung macht’s.

Nicht nur auf ein Pferd setzen – Das optimale Portfolio
Um das generelle Anlagerisiko zu minimieren, empfiehlt es sich, das Vermögen auf verschiedene Anlageformen zu streuen. Dabei spielt eine ausgewogene Mischung aus Sachwert- und Geldwert-Anlagen eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt: Wer früh anfängt, kann mit kleinen Beträgen große Summen ansparen. Jüngere Anleger können risikoreichere Anlagen ins Portfolio aufnehmen, weil sie mehr Zeit haben damit sich Kursschwankungen ausgleichen. Mit zunehmendem Alter sollten diese aber gegen risikoärmere Anlagen ausgetauscht werden.

Prüfen Sie bei der langfristigen Vermögensbildung, ob Sie die Sachwerte genügend berücksichtigt haben.

Klassische Sachwerte sind: Grundstücke, Immobilien, Aktien, Aktienfonds, Beteiligungen

Geldwerte sind: Festverzinsliche Wertpapiere, Bausparverträge, Renten- und Lebensversicherungen, Sparbücher, Sparbriefe, etc.


Die richtige Aufteilung ist individuell – Richtwerte sind dabei hilfreich:

Nur circa 10 % der Vermögensanlagen sollten in kurzfristige, spekulative Anlageformen fließen. Gewinnmaximierung ist das Ziel. Beachten Sie, dass ein möglicher Totalverlust Ihrer Investition Ihre Anlageziele nicht gefährden darf.
Etwa 30 % der Anlagen sollten mittelfristig (ca. 4-10 Jahre) in Standardanlagen zum Vermögensaufbau angelegt sein.

Grundsätzlich sollten circa 60 % des Vermögens langfristig und sicherheitsorientiert angelegt sein. Wichtige Ziele, wie beispielsweise Ihre Altersversorgung sollten Sie nicht dem Zufall überlassen! Streuen Sie Ihren Vermögensaufbau nach Gewinnchance und Risikobereitschaft!

Selbstverständlich berücksichtig Herr Markus Bollmann all die beschriebenen Punkte bei einer persönlichen Beratung. Sie erhalten neben einem kostenlosen unverbindlichen Gespräch ein individuell besprochenes Ergebnis und eine klare Sicht über Ihre Vorsorgesituation. Zudem bei Vertragsabschluss: Sonderkonditionen für Journalisten und Medienschaffende.

 

Stellen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf sichere Beine und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns unter Tel. (0228) 21 91 51 oder service@meine-presseversorgung.de. Herr Markus Bollmann berät Sie gerne!

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Private Krankenversicherung (PKV)
  • Künstlersozialkasse (KSK)


Presseversorgung: Krankenversicherung für freie Journalisten und Medienschaffende

Als selbstständiger Unternehmer haben Sie in Punkto Krankenversicherung die freie Wahl: Sie können freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden (PKV).

Bei freien Künstlern oder Publizisten sieht die Sache anders aus: Seit der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind freie Journalisten über die Künstlersozialversicherung (KSK) versicherungspflichtig. D.h. ein selbstständiger Journalist muss sich bei der KSK anmelden. Mit der Aufnahme in die Künstlersozialkasse zahlt der Journalist dann in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ein. Dazu kommt noch der Pflichtbeitrag in die Pflegeversicherung.

Die KSK übernimmt die Hälfte der anfallenden Versicherungsbeiträge, vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil eines Angestellten. Bei Berufsanfängern gibt es eine Ausnahmeregelung: Journalisten können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und sich stattdessen eine private Krankenversicherung suchen. In diesem Fall zahlt die KSK statt der Hälfte der Beiträge den gleichen Zuschuss, als ob der Journalist in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre. Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall ausgerechnet werden. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, kann man sich als freischaffender Künstler oder Publizist allerdings nicht befreien lassen.

Im Gegensatz zu anderen Selbstständigen errechnet sich die Höhe der Beiträge bei freien Journalisten aus dem Jahreseinkommen. Dabei wird als Berechnungsgrundlage der Gewinn aus dem Vorjahr herangezogen und als Schätzung an die KSK übermittelt.

Beispielrechnung:
Bei einem geschätzten Jahreseinkommen von 10.000,00 Euro muss ein freier Journalist mit monatlich um die 156,00 Euro an Beitragszahlungen rechnen. Den gleichen Anteil übernimmt die KSK.

Die Höhe der Beiträge setzt sich wie folgt zusammen:
Bei einem aktuellen Beitragssatz in der Rentenversicherung von 19,9 % beträgt der Anteil des Versicherten derzeit 9,95 % von 10.000,00 Euro. Jährlich sind das somit 995,00 Euro bzw. der monatliche Beitrag beläuft sich auf 82,92 Euro.

Bei einem Beitragssatz von beispielsweise 13,5 % in der GKV beträgt der Anteil des Versicherten 6,75 %zuzüglich 0,9 % Zusatzbeitrag. Das ergibt bei 7,65 % von 10.000,00 Euro einen jährlichen Beitrag von 765,00 Euro bzw. 63,75 Euro monatlich. Der Beitrag zum Beitragssatz der GKV kann je nach Krankenversicherung variieren.

Mit dem gesetzlichen Zusatzbeitrag, der von den Versicherten alleine aufzubringen ist, sollen sich die Mitglieder nach dem Willen des Gesetzgebers an den gestiegenen Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen.

Dazu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung, der bei 1,7 % liegt. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt bei einem Versicherten-Anteil von 0,85 % (+ 0,25 % für Kinderlose) von 10.000,00 Euro jährlich 85,00 Euro (bzw.110,00 Euro). Das macht monatlich noch mal 7,08 Euro (bzw. 9,17 Euro).

 

Machen Sie noch heute einen Termin und bringen Sie Klarheit in Ihre Gesundheitsvorsorge. Herr Markus Bollmann berät Sie gerne!
Telefonisch unter (0228) 21 91 51 oder schreiben Sie per E-mail an: service@meine-presseversorgung.de