Sichere Altersvorsorge auch für wechselnde Erwerbsbiografien
Die wenigsten Journalisten und Medienschaffenden verfügen über eine kontinuierliche Erwerbsbiografie. Kaum ein Berufsstand ist so großen Wechseln zwischen freiberuflicher Arbeit und verschiedenen Festanstellungen unterworfen, wie der der Medienschaffenden. Die mit überreichlichen Sozialleistungen ausgestatteten Arbeitsverträge werden immer seltener – ein Grund mehr, sich rechtzeitig über die Altersvorsorge Gedanken zu machen! So muss man sich nicht mit dem vergleichsweise mageren Ruhegeld der Künstlersozialkasse (KSK) zufrieden geben.
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland weisen die aktuellen Reformszenarien in eine Richtung: die relative Absenkung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und Etablierung eines gemischten Systems der Alterssicherung mit steigender Bedeutung von kapitaldeckender, privater Altersvorsorge mit staatlicher Absicherung.
Mit der Rentenreform 2001 wurden die Anstiege der GRV für die kommenden Jahre gedämpft. Mit staatlicher Förderung soll der Aufbau individueller Alterssicherung unabhängig von der GRV unterstützt werden, „Riester- und Rürup-Rente“ wurden eingeführt. Doch diese allein reichen noch nicht aus, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Zusätzlich wird eine private Vorsorge notwendig, um den Lebensstandard im Alter aufrechterhalten zu können, denn: 64 % sind dafür definitiv zu wenig.
In kaum einer anderen Branche gibt es so bunte Lebensläufe, wie in der Medienbranche. Der ständige Wechsel zwischen Festanstellung und freier Tätigkeit ist für viele Medienschaffenden völlig normal. Je nach Erfolg reicht das Geld zum Leben, manchmal auch nur zum Überleben. Aber wie sieht es dann im Alter aus? Reicht das Geld? Eine berechtigte Frage.
Arbeitsverträge mit ausreichenden Sozialleistungen werden immer seltener – ein Grund mehr, sich rechtzeitig über eine zusätzliche Altersvorsorge Gedanken zu machen! Die Presse-Versorgung bietet maßgeschneiderte Finanzprodukte für Medienschaffende und Journalisten. Dabei wird vor allem die wechselnde Erwerbsbiografie vieler Medienschaffender in die Finanzplanung mit einbezogen. Denn eines ist heute schon gewiss, das Ruhegeld der KSK wird in vielen Fällen die im Ruhestand anfallenden Lebenshaltungskosten nicht decken. Eine private Vorsorge ist nötig.
Spätestens seit der Riester-Reform ist auch bei Journalisten der Informationsbedarf zum Thema Altersvorsorge gestiegen. Neben der Riester-Rente stellt auch die Rürup-Rente (Presse BasisRente) eine Option zur staatlich subventionierten Altersvorsorge dar.
Wer 45 Jahre lang ohne Unterbrechung gearbeitet und dabei ein Durchschnittsgehalt bezogen hat, kann heute mit einem Rentenniveau von 70 % rechnen. Aber wer kommt heute noch auf 45 Beitragsjahre? Die Anforderungen für den Berufseinstieg werden immer höher. Die Folge: Die Zahl der Beitragsjahre sinkt. Dazu kommen eventuelle Pausen durch Jobwechsel, selbstständige Tätigkeit oder Arbeitslosigkeit.
Außerdem wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf 67 % zurückgefahren. Gemessen an der bisher gültigen Nettolohnformel sogar auf 64 % – zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Besonders betroffen sind jüngere Kollegen. Statt einer angemessenen Bezahlung und üppigen Sozialleitungen erhält ein Berufseinsteiger nach Studium und Volontariat nur Verträge außerhalb des üblichen Tarifvertrages. Der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge wird da immer schwieriger. Auf diese besonderen Umstände geht Herr Markus Bollmann ein und berät Journalisten und Medienschaffende umfassend in allen Vorsorge-Fragen.
Stellen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf sichere Beine – und das zu Pressekonditionen. Markus Bollmann und sein Team beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin unter (0228) 21 91 51 oder per E-mail an: service@meine-presseversorgung.de
Welche Möglichkeiten gibt es für die zusätzliche private Absicherung im Alter?
1 | Die Private Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung
1.1 | Mit Sonderausgabenabzug: Die Presse BasisRente (Rürup), besonders für Selbstständige und Freiberufler geeignet
In nahezu allen Medien machen verschiedene Versicherungen Werbung mit der staatlichen Förderung zur Riester-Rente. Einen Euro einzahlen, und der Staat legt einen weiteren drauf. Das hört sich eigentlich nach einem fairen Angebot an. Doch leider können Freiberufler, wenn Sie nicht in der KSK sind oder in die GRV einzahlen, von dieser Form der Altersvorsorge nicht profitieren, weil die Riester-Rente nur von Angestellten abgeschlossen werden kann. Aber auch für Freiberufler und Selbstständige gibt es mit der Rürup-Rente oder Presse BasisRente eine lohnende Alternative, um auch im Alter genügend Geld zum Leben zu haben.
Rürup-Rente: Sichere Rente mit Steuervorteilen
Besonders für Journalisten und Medienschaffende ist die Rürup-Rente eine echte Alternative zur Altersvorsorge. Denn immer weniger Medienschaffende bekommen eine dauerhafte Festanstellung und damit die entsprechenden Sozialleistungen, die für einen entspannten Altersruhestand notwendig sind. Während die Zahl der fest angestellten Journalisten schrumpft, nimmt die Zahl der freiberuflich Tätigen immer weiter zu. „Wer freiberuflich arbeitet, ob als Journalist oder in einer anderen Branche, sollte sich auf jeden Fall Gedanken machen, ob er oder sie eine Rürup-Rente abschließen möchte“, meint Markus Bollmann, offizieller Beauftragter der Presse-Versorgung. „Denn auch die Rürup-Rente ist staatlich subventioniert.“
Bis zu 40.000 Euro Steuervorteil bei der Rürup-Rente
Der größte Vorteil der Rürup-Rente, die seit 2005 abgeschlossen werden kann, liegt in den steuerlichen Vorteilen, die man durch die Einzahlung der Beiträge erhält. „Man bekommt bei der Rürup-Rente zwar keine Zuschüsse vom Staat“, erklärt Bollmann, „dafür kann jeder Vorsorgesparer die eingezahlten Beiträge als Sonderaufwendungen steuerlich geltend machen.“ In 2017 sind dies 84 %. Bis 2025 wird die Quote pro Jahr um weitere 2 % steigen, so dass für Singles der Höchstbetrag dann bei 20.000,00 Euro beziehungsweise für Verheiratete bei 40.000,00 Euro liegen wird.
Aber die steuerlichen Vergünstigungen sind nicht die einzigen Vorteile dieser Altersvorsorge. „Die Rürup-Rente als staatliche, gewollte Altersvorsorge ist pfändungssicher. Gerade für Medienschaffende mit wechselnder Erwerbsbiografie ist das ein wichtiger Punkt“, sagt Bollmann. Droht beispielsweise in einkommensschwachen Jahren Hartz-IV wird die Presse BasisRente nicht auf das Vermögen angerechnet.
Presse BasisRente: Flexibilität bei der Einzahlung, laufende und Einmalbeiträge möglich
„Zudem gibt es keinen Mindesteinzahlbetrag bei der Presse-Versorgung. Darum ist sie für freie Journalisten besonders geeignet, die ja oft auch mit schwankenden Einnahmen zu kämpfen haben. Wer eine Rürup-Rente abschließt, kann selbst bestimmen, wieviel er oder sie anlegen will und wie die Einzahlung aussehen soll. Möglich ist, beispielsweise einmal jährlich einen höheren Betrag oder jeden Monat einen niedrigen Beitrag zu bezahlen. Dieser Betrag kann jederzeit durch eine Sonderzahlung aufgestockt werden“, erklärt Bollmann.
Wer sich für eine Rürup-Rente entscheidet, hat die Qual der Wahl: Versicherungsunternehmen und Banken bieten dafür die verschiedensten Anlageprodukte an. Auch das Versorgungswerk der Presse hat die Presse BasisRente im Programm; und das zu Sonderkonditionen für Journalisten und Medienschaffende. Welches Produkt das richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. „Junge Journalisten sollten im Rahmen von Rürup-Verträgen eher kapitalmarktnahe Anlagen einbinden. Da diese langfristig einen größeren Wertzuwachs haben, lohnt es sich, schon frühzeitig mit dieser Form der Altersvorsorge zu beginnen. Für ältere bietet sich eher die klassische Presse BasisRente mit festen Zinsen an“, sagt der Versicherungsfachmann Markus Bollmann.
Staatliche Förderung durch Sonderausgabenabzug:
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) bietet die Möglichkeit, Beiträge zu einer Rentenversicherung als Sonderausgaben, die dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt sind (2017: 24,8 % von 94.200,00 Euro = 23.362 Euro/bei zusammen veranlagten Ehegatten = 46.723,00 Euro), steuermindernd mit 84 % in 2017 = 19.624,00 Euro geltend zu machen. (bei zusammen veranlagten Ehegatten = 39.248,00 Euro). Dies gilt auch für mit eingeschlossene Beiträge zur Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung.
Somit unterscheidet sich die Presse BasisRente im Wesentlichen dadurch von der GRV, dass ihre Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren und nicht im Umlageverfahren finanziert werden. Die Absetzbarkeit der Beiträge ist jedoch damit verknüpft, dass die BasisRente in ihrer rechtlichen Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
In der Beitragsphase:
Im Startjahr 2017 können 84 % der Beiträge, also 19.624,00 Euro steuermindernd als Aufwendungen geltend gemacht werden (bei zusammen veranlagten Ehegatten 39.248,00 €). Gegebenenfalls kürzt sich der Abzugsbetrag um den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur GRV. Mit einer Staffelung von 2 % pro Jahr können nach Ende der Übergangsphase im Jahre 2025 sogar 100 % abgesetzt werden.
In der Leistungsphase:
Die Versteuerung der zufließenden Rente wird, analog der GRV, ansteigend veranlagt. Mit der Staffelung von 2 % pro Jahr bis 2020 (80%) und 1 % pro Jahr bis 2040 (100%). In 2017 werden 74 % der Rentenzahlungen als Renteneinkünfte herangezogen und mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt.
Diese Form der Rentenvorsorge ist vor allem für Selbstständige geeignet, die keine Pflichtmitglieder in der GRV oder KSK sind und für Freiberufler, die eine Zusatzvorsorge meist wegen zu geringer Rente aus der KSK erhalten, notwendig.
Auf diese besonderen Umstände geht die Presseversorgung Bollmann ein und berät Journalisten und Medienschaffende umfassend in allen Vorsorge-Fragen.
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1.2 | Mit Zulagenförderung: Die Presse RiesterRente geeignet für Angestellte und ggf. Freiberufler
Das Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmG) sieht attraktive Zulagen und Steuervorteile für die private Altersversorgung vor. Seit Januar 2002 können alle diejenigen, die von den Leistungskürzungen der GRV betroffen sind, diese Vorteile nutzen.
Anspruch auf Förderung der neuen privaten Altersvorsorge haben alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Journalisten und Freiberufler, wenn sie Mitglied in der GRV oder KSK sind. Ehepartner von Förderungswürdigen können ebenfalls staatliche Zulagen erhalten, auch wenn sie selbst nicht pflichtversichert sind.
Aber Achtung! Die „Riester-Rente“ allein als Altersvorsorge reicht nicht zur Sicherung des Lebensstandards aus. Durch die Reduzierung der GRV dient die „Riester-Rente“ lediglich als „Lückenfüller“. Denn durch die zusätzliche staatlich geförderte, private Altersvorsorge soll ein Teil der Einkommenslücke im Alter, die durch die Reform entstandenen ist, kompensiert werden. Diese Form der Altersvorsorge ist Hartz-IV-Sicher und wird nicht in Phasen der Arbeitslosigkeit ihrem Vermögen hinzugerechnet.
Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
Wenn Sie mindestens 4 % ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulage aufbringen, erhalten Sie die volle staatliche Zulage in Höhe von 154,00 Euro. Für jedes bis 2007 geborene kindergeldberechtigte Kind gibt es eine weitere Zulage von 185,00 Euro, und für Kinder ab dem Geburtsjahr 2008 beträgt die weitere Zulage 300,00 Euro. Auch Ehepartner können mittelbar förderberechtigt durch Abschluss eines eigenen Vertrages sein und eine staatliche Zulage erhalten.
In der Ansparphase sind sämtliche Kapitalerträge für ihr Vorsorgevermögen steuerfrei. Mit Beginn der Rentenzahlung, frühestens möglich mit 62 Jahren und spätestens mit 85 Jahren, unterliegen die lebenslangen Rentenzahlungen aus ihrer Presse RiesterRente ihrem persönlichen Steuersatz. Bei Rentenbeginn können Sie sich einen Teil, maximal bis zu 30 %, des vorhandenen Kapitals auszahlen lassen. Dieser ist voll zu versteuern.
Im Falle des Todes vor Rentenbeginn wird das gebildete Kapital abzüglich staatlicher Zulagen und Steuervergünstigungen an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Auch ist es möglich, das gesamte Kapital ohne Abzug auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag ihres Ehepartners zu übertragen. Tritt der Todesfall nach Rentenbeginn ein, zahlen wir je nach vereinbarter Rentengarantiezeit, ein Vielfaches der garantierten Renten abzüglich der bereits geleisteten Renten, an ihre Hinterbliebenen aus.
Die Presse RiesterRente gibt es in verschiedenen Varianten von Klassik, besonders sicherheitsorientiert, bis kapitalmarktnahe und chancenorientierte Konzepte.
Stellen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf sichere Beine – und das zu Pressekonditionen. Herr Markus Bollmann und sein Team beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin unter (0228) 21 91 51 oder per E-mail an: service@meine-presseversorgung.de
2 | Private Rentenversicherungen:
Diese Rentenversicherungen unterliegen keinen gesetzlichen und staatlichen Bestimmungen. Demzufolge sind sie für „feste“ und „freie“ Medienschaffende gleichermaßen geeignet, das Altersruhegeld aufzustocken.
Fließen Beiträge aus versteuertem Einkommen ohne staatliche Förderung in die private Vorsorge, wird bei Rentenzahlungen nur die Ertragsanteilsbesteuerung herangezogen. Bei einmaliger Kapitalauszahlung gilt das Halbeinkünfteverfahren, wenn die Vertragslaufzeit mindesten 12 Jahre war und das Mindestalter 62 Jahre beträgt. In allen anderen Fällen wird die Abgeltungssteuer fällig.
2.1 | Die Presse PrivatRente/Presse Zukunftsrente
Dabei handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Es gibt zwei Möglichkeiten der Beitragseinzahlung:
Zum einen zahlt man regelmäßige Beiträge bis zum Ende der Laufzeit ein. Die Rentenzahlungen setzen dann unmittelbar danach ein, können jedoch auch individuell um 5 Jahre vor- oder nach hinten verschoben werden.
Zum anderen kann man, wenn man zu einem bestimmten Zeitpunkt über einen größeren Geldbetrag verfügt, diesen in die Zukunftsrente einzahlen. Die Rentenzahlungen beginnen dann auch hier nach der vereinbarten Aufschubzeit bzw. in einem Zeitfenster von 10 Jahren.
2.2 | Die Presse PrivatSofortRente
Kommt zum Beispiel eine Lebensversicherung zur Auszahlung, wird geerbt oder steht Kapital durch einen Immobilienverkauf zur Verfügung, kann diese Barschaft in eine sofort beginnende Rentenversicherung investiert werden. Damit sichert man sich lebenslang garantierte Rentenleistungen, die nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind. Im Falle des eigenen Todes kann das nicht verbrauchte Kapital den Hinterbliebenen zugute kommen.
Beispiel der Besteuerung in der Verrentungsphase
Ein 67-Jähriger bezieht eine Rente von 1.000,00 Euro auf die ein Ertragsanteil von 170,00 Euro anfällt. Auf diese 170,00 Euro wird dann der individuelle Steuersatz von beispielsweise 20 % angerechnet, so dass er nur 34,00 Euro Steuern zu zahlen hat. Somit verbleiben von seiner Bruttorente von 1.000,00 Euro demnach 966,00 Euro Nettorente.
2.3 | Die Presse kapitalmarktnahe/fondsgebundene Vorsorge
Durch eine Presse Rentenversicherung mit Fonds hat man durch Eigeninitiative die Möglichkeit, eine attraktive, lebenslange Zusatzrente zu erwirtschaften. Mit den gezahlten Beiträgen kann man an den Renditechancen des Kapitalmarktes teilhaben. Rendite und Risiko sind jedoch untrennbar miteinander verbunden. Überdurchschnittliche Renditen sind auch mit höheren Risiken verbunden. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus wird es immer schwieriger zu entscheiden, wieviel Chancen man einzugehen bereit ist und wieviel Sicherheit man sich leisten will. Die Vorsorgekonzepte der Presse-Versorgung berücksichtigen genau diese Punkte. Möchte man eine Presse FondsRente abschließen, sollte man sich sehr gut beraten lassen, um sein eigenes Risiko-Profil zu finden. Zusätzliche Sicherheit bietet eine eingebaute Kapitalgarantie; d.h. auch bei hohen Kursverlusten erstattet das Versorgungswerk der Presse zumindest das selbst eingezahlte Kapital.
Neben dem konventionell klassischen Vorsorgekonzept, der Pressevorsorge Klassik, gibt es deshalb noch die Presse Perspektive, Presse IndexSelect und Presse InvestFlex, für die ab Rentenbeginn das gesamte gebildete Kapital, das für die Rentenleistung oder Hinterbliebenenleistung erforderlich ist, zur Sicherheit ausschließlich im Sicherungsvermögen der Presse-Versorgung investiert ist. Somit wird die größtmögliche Sicherung für die Finanzierung Ihrer Altersvorsorge gewährleistet.
Welches der Vorsorgekonzepte am besten zu Ihnen und Ihrer Lebensplanung passt und wie diese genau gestaltet sind, finden Sie bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit Herrn Markus Bollmann heraus. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin unter (0228) 21 91 51 oder per E-mail an: service@meine-presseversorgung.de
2.4 | Die Presse kapitalbildende Lebensversicherung
Bei der Presse kapitalbildenden Lebensversicherung schließen Sie während der Beitragszahlungsphase eine entsprechende Todesfallsumme mit ein und erhalten sowohl im Todesfall vor als auch bei Erleben am Ende der Vertragslaufzeit eine Leistung aus der vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme kann bei Tod auch niedriger oder höher als die Versicherungssumme bei Erleben sein.
Ergänzende Vorsorgemöglichkeiten:
3 | Presse Hinterbliebenenvorsorge
Mit Ausnahme der Presse RiesterRente und den Anlagevarianten Perspektive und IndexSelect kann man eine Hinterbliebenenrente bei allen Presse Vertragsarten mit einschließen. Im Todesfall erhält Ihr Ehe-/Lebenspartner eine lebenslange Rente, deren Höhe Sie bestimmen, z.B. 60 % Ihrer Altersrente. Bei der Presse BasisRente kann man auch eine Waisenrente mitversichern.
Alternativ zur Rentenleistung kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung im Todesfall, außer bei der Variante IndexSelect, gewählt werden.
Bei der Vereinbarung einer Leistung bei Unfalltod zahlen wir vor Beginn der Rente eine einmalige Kapitalsumme in Höhe des Garantiekapitals steuerfrei aus.
4 | Presse Berufsunfähigkeitsvorsorge
Zu über 90 % tritt die Berufsunfähigkeit infolge einer Erkrankung und nicht durch Unfall ein. Die häufigsten Ursachen im medienschaffenden Umfeld sind psychische Erkrankungen und Tumore. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet gestaffelt, nach dem Grad der Erwerbsfähigkeit. Wer zum Beispiel 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente; dies sind 17 % des letzten Bruttogehalts. Zudem kommt noch die Verweisung auf sämtliche Berufe am Arbeitsmarkt, die stattdessen ausgeübt werden können.
Die Presse Berufsunfähigkeitsvorsorge erfolgt unabhängig der GRV-Bestimmungen nach eigenen Maßstäben. Sie gelten als berufsunfähig, wenn der ärztliche Befund bescheinigt, dass Sie für voraussichtlich mindestens 6 Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu weniger als 50 % ausüben können. Eine abstrakte Verweisung auf andere Berufe erfolgt nicht.
Die Presse Berufsunfähigkeitsvorsorge können Sie als Zusatzversicherung zu einer Presse Rentenversicherung, in Form der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und als Berufsunfähigkeitsrente, oder als eigenen Vertrag abschließen.
4.1 | Die Presse Berufsunfähigkeitsvorsorge Plus
Ein zusätzliches Leistungsmerkmal der Presse-Versorgung ist die Berufsunfähigkeit Plus. Hier erhalten Sie eine BU-Rente wegen Krankschreibung, wenn Sie mindestens 6 Wochen von einem Facharzt ununterbrochen krankgeschrieben sind. Die Rente wird längstens für 18 Monate gezahlt und endet mit Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Brauchen Sie im Bedarfsfall die BU-Rente nicht sofort, da Sie zunächst in „Eigenleistung“ gehen wollen, kann für die BU-Rente eine Karenzzeit von bis zu 24 Monaten vereinbart werden, wodurch der Beitrag reduziert werden kann.
Sollten Sie während der Versicherungsdauer noch pflegebedürftig werden, erhalten Sie zusätzlich eine Pflegerente für die entsprechende Dauer. Zusätzlich bietet die Presse-Versorgung ohne erneute Gesundheitsprüfung nach Ablauf der BU-Rente eine Option zum Abschluss einer selbstständigen lebenslangen Pflegeversicherung.
4.2 | Presse BerufsunfähigkeitsStartPolice
Besonders für Berufseinsteiger ist die Presse BerufsunfähigkeitsStartPolice geeignet. Sie bietet sofort den vollen BU-Schutz, wobei in den ersten 3 Jahren nur der halbe Versicherungsbeitrag zu zahlen ist. Ab dem vierten Versicherungsjahr steigt der Beitrag dann pro Jahr um 20 % auf den Endbeitrag an.
4.3 | Presse BerufsunfähigkeitsPolice Invest
Dies ist eine Form der BU-Absicherung über den Sie einen Teil des Beitrags, vorausgesetzt es tritt keine BU ein, zurück erhalten. Denn die erwirtschafteten Überschüsse fließen in eine Fondsanlage. Bei Tod des Versicherten über die Versicherungsdauer, wird der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Fondswert an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
5 | Presse RisikoLebensversicherung
Für niedrige Beiträge kann man im Falle des Todes die Angehörigen vor finanziellen Engpässen durch eine Presse RisikoLebensversicherung schützen. Besonders für junge Familien oder grundsätzlich für Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen können hier größere Risiken abdecken. Häufig auch gerne zur Risikoabsicherung einer Baufinanzierung genutzt. Bei der Presse-Versorgung erhalten Sie eine Nachversicherungs-Garantie, die Ihnen auch für später eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ermöglicht. Und für Nicht-Raucher gibt es besonders günstige Tarife. Zusätzlich können Sie eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und Kapitalzahlung bei Unfalltod mit einschließen.
6 | Presse PflegeRente gegen Einmalbeitrag
Tritt der Pflegefall ein, stehen Angehörige vor der Frage, wo Sie einen geeigneten Pflegeplatz finden, oder ob Sie von zu Hause aus betreuen wollen, und wie das ganze finanziert werden kann. Die Kosten für einen Pflegeplatz betragen ca. 4.000,00 Euro im Monat, und die Pflege von zu Hause kann auch viel Geld verschlingen. Die gesetzlichen Leistungen decken je nach Pflegebedürftigkeitsstufe nur einen kleinen Teil der Kosten ab, wodurch das Privatvermögen schnell aufgebraucht wird.
Die Festlegung des Grades der Pflegebedürftigkeit erfolgt entweder in Anlehnung an das Sozialgesetzbuch XI oder an der ADL-Tabelle (=Activities of daily living), wobei die jeweils bessere Einstufung für die Leistung herangezogen wird.
Mit Hilfe der Presse PflegeRente können sie Angehörige vor dem Verlust des Privatvermögens schützen. Sie erhalten je nach Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Pflege-Rente sowie eine Kapitalzahlung im Todesfall. Die Todesfallleistung entspricht zu Vertragsbeginn dem Einmalbeitrag zuzüglich der Überschussbeteiligung bzw. Fondsentwicklung in Abhängigkeit Ihrer Auswahl der Presse Produktvarianten. Die maximal versicherbare Pflege-Rente beträgt 5.000,00 Euro im Monat. Sie können bis zu einem Höchsteintrittsalter von 75 Jahren einen Vertrag abschließen. Bei finanziellen Engpässen können Sie auch Kapital aus dem Vertrag entnehmen. Die darin enthaltenen Erträge sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Die Entnahme reduziert nur die Todesfallleistung, nicht die Höhe der versicherten Pflege-Rente. Sowohl die Pflege-Rente als auch die Todesfallleistung sind einkommensteuerfrei.