Die Presse-Versorgung ist offen für viele Berufe und Arbeitsfelder im Kommunikations- und Medienbereich und im Rahmen der Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber sogar für alle Beschäftigten eines Medien-Unternehmens.
Falls Sie im Zweifel sind, ob Sie dazugehören, oder wenn Sie Ihren Kommunikationsberuf hier nicht aufgeführt finden, dann fragen Sie einfach bei uns nach (Tel. +49 (0) 228.21 91 51 oder +49 (0) 30.88 76 76 50). Wir prüfen jeden Einzelfall – schnell und unbürokratisch.
Einmal Presse – immer Presse
Die praktizierte Kontinuität der Verträge bei Berufswechsel, d. h. die Fortführung einer bestehenden Versicherung und der Abschluss neuer Verträge sind möglich.
Und was viele nicht wissen: Lassen Sie auch Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder von der Presse-Versorgung profitieren. Schon geringe monatliche Beiträge (zum Beispiel aus dem Kindergeld) führen zu einer beachtlichen Grundsicherung für Ihr Kind, die durch eine Dynamikkomponente noch getoppt werden kann. Auch Ihr Partner kann sich eine eigene Versorgung aufbauen, dabei spielt der Beruf, den er ausübt, keine Rolle – selbst bei ausschließlich häuslicher Tätigkeit. Die Fortführung oder Ergänzung bestehender Verträge ist später genauso möglich wie ein Neuabschluss – und dies unabhängig von der beruflichen Entwicklung.
Versicherungspflicht
Versicherungspflicht besteht für alle fest angestellten Redakteure und Redakteurinnen bei Zeitungen und Zeitschriften, die den Bestimmungen der Altersversorgungstarifverträge unterliegen. Sie werden von ihrem Verlag beim Versorgungswerk der Presse angemeldet.
Freie Mitarbeiter bei Rundfunk- und Fernsehanstalten
Journalistisch tätige, Freie Mitarbeiter bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten können sich ebenfalls über das Versorgungwerk der Presse versichern. Eine Besonderheit dabei ist, dass unter Umständen die Sender einen Beitragszuschuss zu dieser Altersversorgung leisten. Der Zuschuss kann bis zu 7% der erzielten
Quelle: www.presse-versorgung.de; abgerufen am 27.09.2019