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Können Sie sich mit Ihrem Beruf beim Versorgungswerk der Presse versichern? Prüfen Sie es selbst, oder fragen Sie im Zweifel bei uns nach!

Versicherbare Berufe

Über das Versorgungswerk der Presse GmbH können sich alle Personen mit folgenden Berufen versichern:

• Anzeigenverkäufer/in
• Archivar/in
• Art-Director/in
• Aufnahmeleiter/in – Hörfunk und Fernsehen
• Art-Buyer/in
• Auslandskorrespondent/in
• Autor/in
• Bibliothekar/in
• Bildberichterstatter/in
• Bildjournalist/in
• Bildredakteur/in
• Bildreporter/in
• Buchhändler/in
• Buchautor/in
• Cutter/in
• Desktop-Publishing-Fachleute
• Drehbuchautor/in
• Dokumentar/in
• Filmeditor/in
• Gebrauchsgrafiker/in
• Gestalter/in für visuelles Marketing
• Gestalter/in für Werbung
• Grafiker/in
• Hersteller/in
• Illustrator/in
• Info-Grafiker/in
• Informationsdesigner/in
• Journalist/in
• journalistischer Mitarbeiter/in (hauptberuflich)
• Kameraleute
• Karikaturist/in
• Kommentator/in
• Kommunikationswirt/in
• Kommunikationsdesigner/in
• Korrektor/in
• Korrespondent/in
• Kritiker/in
• Layouter/in
• Lektor/in
• Marketing-Fachleute
• Media-Fachleute
• Mediengestalter/in Bild und Ton
• Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien
• Medienkaufmann/-frau
• Moderator/in
• Multimedia-Autor/in
• Multimedia-Fachleute
• Musik-Journalist/in
• Musik-Redakteur/in
• Online-Journalist/in
• Online-Redakteur/in
• Pressereferent/in
• Presse-Fotograf/in
• Pressesprecher/in
• Pressestenograf/in
• Producer/in
• PR-Manager/in
• PR-Berater/in
• Redakteur/in
• Redaktionsassistent/in
• Regisseur/in
• Reporter/in
• Sortimenter
• Sprecher/in – Hörfunk und Fernsehen
• Technischer Redakteur/in
• Texter
• Tonberichterstatter/in
• Übersetzer/in
• Verlagskaufmann/-frau
• Verlagsvertreter/in
• Videoeditor/in
• Videojournalist/in
• Volontär/in
• Web-Designer/in
• Werbe-Berater/in
• Werbekaufmann/-frau
• Werbetexter

Freiwillig versichert werden können ferner

• Verleger/in im Verlagswesen
• Inhaber/in 1)
• Geschäftsführer 1)
• Mitarbeiter in leitender Funktion 1)
• Dozenten in Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung von Journalisten
• Ehe- und Lebenspartner 2)
• Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2)
• Personen mit Presse-Vorversicherungen

1) in einem Unternehmen der versicherbaren Wirtschaftsbereiche

2) von über die Presse-Versorgung versicherten Personen

Über das Versorgungswerk der Presse GmbH können alle Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens oder Konzerns aus nachstehend aufgeführten Wirtschaftsbereichen im Rahmen der Entgeltumwandlung versichert werden, wenn mindestens 25 % der Mitarbeiter/-innen einem versicherbaren Beruf zugeordnet werden können.

Verlagswesen

• Zeitungsverlage
• Zeitschriftenverlage
• Buchverlage
• Sonstige Verlage

Informationsdienstleistungen

• Redaktionsbüros
• Nachrichten- und Bildagenturen
• Online-, Offline-Medien
• Digitale Mehrwertdienste
• Weitere Informationsdienste

Hörfunk und Fernsehen

Herstellung von Druckerzeugnissen

• Zeitungsdruck
• Zeitschriftendruck
• Buchdruck
• Druck- und Medienvorstufe
• Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen

Werbung und Marktforschung

• Werbeagenturen
• PR-Agenturen
• Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und -flächen
• Markt- und Meinungsforschung

Buchhandel

• Buchhandlungen
• Buchgroßhändler

Pressegrossisten

Verleger- und Journalistenorganisationen und deren Einrichtungen 1)

Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung von Journalisten 1)

1) Diese Unternehmen fallen nicht unter die 25 %-Regelung.

Besonderheiten

Versicherungspflicht für festangestellte Redakteurinnen und Redakteure bei Zeitungen und Zeitschriften sowie journalistisch tätige festangestellte oder freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten

Für festangestellte Redakteurinnen und Redakteure bei Zeitungen und Zeitschriften gibt es die Versicherungspflicht beim Versorgungswerk der Presse. Die Grundlage hierfür sind die Tarifverträge über die Altersversorgung, die zwischen den Verbänden der Zeitungs- bzw. Zeitschriftenverleger und den Journalisten-Gewerkschaften abgeschlossen wurden.

Wenn der Verlag tarifvertraglich oder aufgrund eines Rahmenabkommens verpflichtet ist, Sie als Redakteurin oder Redakteur bei der Presse-Versorgung anzumelden, geschieht dies mit dem Antragsformular auf obligatorische Versicherung. In der folgenden Broschüre Obligatorium finden Sie dazu weitere Informationen. Für Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Presse-Versorgung GmbH Stuttgart, unter Tel.: (0711) 2056-0, E-mail: kontakt@presse-versorgung.de, oder senden eine E-Mail an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Für die journalistisch tätigen feste und freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei den deutschen Rundfunk- und Fernsehanstalten stehen über die Presse-Versorgung besondere Vorteile zur Verfügung, die von allen genutzt werden sollten.

  • Die Anstalten gewähren in der Regel eine Beitragsbeteiligung in Form einer Bezuschussung zu Ihrer Altersvorsorge, Hinterbliebenenvorsorge und Berufsunfähigkeitsvorsorge.
  • Grundsätzlich steht Ihnen eine steuerlich begünstigte Renten- oder Kapitalzahlung zu.
  • Sie haben keine Krankenversicherungsbeiträge ab Rentenbeginn oder bei Kapitalauszahlung abzuführen.
  • Eine Todesfallabsicherung beinhaltet ein völlig freies Bezugsrecht bei der Auswahl der Vererbung an die Hinterbliebenen.
  • Der Berufsunfähigkeitsschutz gilt sofort ohne Wartezeiten für die Anwartschaft.
  • Bereits jahrzehntelang eine stabile und überdurchschnittlich bessere Verzinsung als marktüblich. Derzeit liegt die Gesamtverzinsung bei 4,0%.
  • Wir bieten Ihnen, Ihren Lebenspartnern und Ihren Kindern ebenfalls, die für Sie äußerst vorteilhafte Presseversorgung, selbst wenn die Voraussetzung der Beitragsbeteiligung der Anstalten nicht erfüllt sind.

Zögern Sie nicht – Sprechen Sie uns gerne an!